Vor dem erhofften Einzug ins eigene Haus sollte in jedem Fall die Bauabnahme stehen. Schließlich ist das der wichtigste Rechtsakt beim Hausbau oder Gebäudekauf: Denn mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. In der Regel wird auch die Schlusszahlung fällig. Der Einzug in das fertiggestellte Haus gilt als stillschweigende Abnahme. Daneben gibt es nach der VOB, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, noch die ausdrückliche, die fiktive und die förmliche Abnahme. Die Abnahme sollte auf jeden Fall mit einem Bausachverständigen durchgeführt werden. Er weiß, auf welche möglichen Schwachstellen man achten sollte.
Bei der ausdrücklichen oder erklärten Abnahme wird vom Bauunternehmer mitgeteilt, dass die Bauleistung fertiggestellt und eine Abnahme möglich ist. 12 Werktage hat der Bauherr dann Zeit. Eine fiktive Abnahme kann occur in three ways. A set of works is considered to be notionally removed upon the expiration of 12 working days after written notification of completion of construction output. Paid by the client after the completion of the craftsman release the final bill, is also seen as the notional loss. The formal acceptance would eventually be the norm. She has to take place if the client demands it. This should be consulted in any case, a surveyor.
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